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Die Armagnac-Verordnung soll entstaubt werdenBericht (übersetzt) aus der Dépêche du Midi vom 25.07.2001 von Pierre Escorsac Eauze, Die INAO-Untersuchungskommission unterwegsDas ist keine Evolution, sondern eine Revolution. Die Verordnung über die Bezeichnung Armagnac von 1909 (betrifft Herstellungsbereich), ergänzt 1936 (betrifft die Herstellungsbedingungen) wird aktualisiert. Aus diesem Grund ist eine Untersuchungskommission, die von der INAO (Institut nationale des appellation d´origine (Nationales Institut für die Herkunftsbezeichnungen]) ernannt wurde, seit gestern in der Region. Diese Kommission besteht aus Fachleuten. Vier Winzer, Maurice Large (Beaujolais-Bourgogne), Gilles Dupuch (Entre Deux-Mers), Claude Martel (Côtes de Provence), Jean Salette (Präsident der INRA von Angers [Institut national de la recherche agronomique, Nationales Institut für Agrar-Forschung], und ein Händler Philippe Castéja (Bordeaux). Nach einer ersten Zusammenkunft mit den Fachleuten aus Nogaro verbrachte die Kommission den restlichen Tag im Armagnac-Gebiet, vor allem in Eauze. Wir haben Francis Dèche, Vizepräsident der INAO, zuständig für Branntwein, und Präsident für des regionalen Komitees der INAO mit Sitz in Eauze, zu dieser außergewöhnlichen Maßnahme und ihrem Zweck befragt. Warum besucht eine Untersuchungskommission der INAO die Weinberge des Armagnac? Wenn eine Verordnung der zuständigen Ministerien (Landwirtschaft und Finanzen) in Bezug auf die Herkunftsbezeichnung geändert werden soll, wird die nationale Kommission der INAO beauftragt. Diese wiederum beruft eine Spezial-Kommission, die sich vor Ort umsieht bevor ein Bericht erstellt wird. In diesem Fall haben die Vereinigung der Armagnac-Erzeuger (syndicat des producteurs d`armagnac), geleitet von Dr. Garreau, und die Handelskammer (syndicat du négoce), geleitet von Maurice Papelorey, gemeinsam den Einsatz der Kommission beantragt. Welche Veränderungen wünschen Sie? Sie betreffen drei Punkte. Der erste betrifft die Produkt-Bezeichnung. Es geht darum die destillierten Weine genau festzulegen. Und darum die Erzeuger dazu zu bringen einen Teil des Weins aus genau bezeichneten Parzellen zu verwenden. Bei der Ernteanmeldung soll genau angegeben werden wieviel Wein für den Armagnac vorgesehen ist, ohne die Möglichkeit diesen durch Tafelweine zu ersetzen... Zweiter Punkt: die Einführung eines neuen Produkts "la blanche d´armagnac", die in der aktuellen Verordnung nicht enthalten ist. Dieses Erzeugnis, von dem heute 20.000 Flaschen (60 Hektoliter an reinem Alkohol) hergestellt werden, verdient einen größeren Markt mit guten Absatzbedingungen. Es besteht ein große Nachfrage nach weißem Armagnac, dessen Vorzüge von großen Köchen geschätzt werden. Sie empfehlen ihn zu Süßem und zu Gesalzenem. Dritter wichtiger Punkt: Zulassung. Alter Armagnac und "la blanche d´armagnac", AOC-Produkte, sollen generell verkostet werden. Vereidigte Spezialisten der INAO werden Proben entnehmen. Wie wird die Kommission vorgehen? Sie wird die beiden Vereinigen anhören ebenso wie die lokalen Erzeuger: Jean-Paul Sempé, Präsident der CPR in Nogaro, M. Eyrignoux, Marquis von Montesquiou, Gisèle Georgacaracos, Winzerin in Eauze. Angehört werden ebenso Michel Jorieux (Gers) und Pierre Robert (Landes) sowie Marie-Claude Ségur vom BNIA (Bureau nationale interprofessionnel de l'armagnac [Nationales Büro für Querschnittsaufgaben zum Armagnac]). Die Kommission liefert ihrer ersten Bericht im Oktober/November. Zur Zeit der Destillation wird sie für eine zweite Expertise zurückkehren. Das nationale Komitee der INAO wird unsere Unterlagen zur Ernte 2002 fertigstellen... Was wird die neue Verordnung bringen? Mehr Autorität und mehr Seriosität für das Produkt Armagnac, ein verbessertes Image, bessere Argumente für den Handel, das neue Produkt "la blanche" und eine beständige Wirtschaftlichkeit durch die Prüfung der destillierten Mengen. |
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19.08.2001